![Bild:
Beschreibung](https://speicher.adfc-ac.de/newsletter/2021-01/hallo.jpg)
Hallo liebe Fahrradfans!
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Wir wünschen allerseits ein frohes neues Jahr! Außerdem haben wir große
Neuigkeiten: Wir gründen eine *Ortsgruppe Nordkreis* und laden alle
Interessierten herzlich zur Gründungsverastaltung ein. Darüber hinaus
thematisieren wir in diesem Monat den Planungsstand zum *Umbau der
Lintertstraße*, *Plakatkampagne* der Stadt Aachen zur
Verkehrssicherheit, eine Anregung zur *Umgestaltung der Audimaxkreuzung*
und eine *neue Fahradstraße*. In unserer Reihe zu Verkehrsregeln für
Radfahrende geht es diesmal um verschiedene Arten von Radinfrastruktur
und um die Frage, auf welchen *Benutzungspflicht* herrscht. Wie immer
informieren wir euch auch über die *aktuellen Baustellen* und *Termine*.
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!
Zur weiteren Lektüre empfehlen wir die Newsletter des [ADFC
Landesverbands NRW](https://www.adfc-nrw.de/aktuelles/newsletter.html)
und von [ProRad Düren](https://www.prorad-dn.de).
Schau mal vorbei auf unserer
[Facebookseite](https://www.facebook.com/adfc.ac) auf
[Instagram](https://www.instagram.com/adfc_aachen/) und unserer
[Website](https://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-aachen/adfc-aachen-ev.html).
Falls Du Vorschläge für weitere Termine oder Feedback hast, wende Dich
per E-Mail an unseren Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit:
<akoea(a)lists.adfc-ac.de>.
Mit fahrradfreundlichen Grüßen
*Das Newsletter-Team*
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![Bild: Energeticon in
Alsdorf](https://speicher.adfc-ac.de/newsletter/2021-01/40_Alsdorf_Energeticon.jpg)
ADFC im Aachener Nordkreis
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Der ADFC Aachen ist in den letzten Jahren in fast allen Städten in der
nördlichen Städteregion aktiv: Alsdorf, Herzogenrath und Würselen. Hier
gibt es Kontakte zu den Städten und wir versuchen, die Infrastruktur für
den Radverkehr zu verbessern. Lediglich Baesweiler fehlt in der Liste.
Um die Arbeit in den vier Städten auszuweiten und zu verbessern, möchten
wir mehr Mitglieder einladen hier mitzuarbeiten – vielleicht sogar mit
dem Ziel, eine ADFC-Ortgruppe Aachen-Nordkreis zu gründen. Daher wollen
wir über mögliche Verbesserungen für den Radverkehr in und zwischen den
Städten im Nordkreis sprechen. Auch Nichtmitglieder sind natürlich
herzlich willkommen und dürfen gerne teilnehmen.
Die Runde findet am 4. Februar ab 19.00 Uhr digital statt. Dazu können
Sie sich unter folgender Adresse einwählen:
<https://meet.adfc-intern.de/ADFCACNordkreis>
Sollten Sie noch Fragen haben, so kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail
an <nordkreis(a)adfc-ac.de>.
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Umbau der Lintertstraße
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Aktuell wird in Aachen über einen Umbau der Lintertstraße zwischen
Schönforststraße und Adenauerallee diskutiert. Dieses Stück ist als Teil
der Rad-Vorrang-Route Brand wichtig für den Radverkehr, gleichzeitig
weist es ein starkes Gefälle in Richtung Innenstadt auf. In der
[Verwaltungsvorlage](https://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=22559)
werden drei Varianten vorgestellt: Variante 1 mit einen
Zweirichtungsradweg auf der Südseite, Variante 4 mit einem auf der
Nordseite und Variante 5 mit einem Zweirichtungsradweg zwischen
Schönforststraße und Auf dem Plue und einer Führung durch Nebenstraßen
bis zur Adenauerallee. Die Projektwerkstatt »Fahrradfreundliches Brand«
hat dazu eine
[Stellungnahme](https://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-aachen/kv-aachen-intern/aktuelles-aus-aachen-und-der-staedteregion/article/stellungnahme-der-projektwerkstatt-fahrradfreundl.html)
veröffentlicht, der wir uns anschließen.
Am 21. Januar war der Umbau auch Thema im Mobilitätsausschuss. Dort
wurde beschlossen, dass man mit Variante 4 und einer
Fahrradstraßenlösung auf der Lintertstraße in die Bürgerbeteiligung
gehen möchte.
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![Bild: Plakate zur Fahrradaktion im
Univiertel](https://speicher.adfc-ac.de/newsletter/2021-01/50_Werbecampagne_Stadt_Aachen.jpg)
Werbekampagne der Stadt Aachen für den Radverkehr
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Die Stadt Aachen hat im gesamten Stadtgebiet eine Werbekampagne mit dem
Ziel gestartet, die Verkehrssicherheit für den Radverkehr zu verbessern.
Informationen hierzu sind zu finden unter der Adresse
[aachen.de/achtsam-unterwegs](https://aachen.de/achtsam-unterwegs). Die
Kampagne ist Teil des *Aktionsplans Verkehrssicherheit*. Hierzu sind
überall in der Stadt
[Plakate](http://aachen.de/DE/stadt_buerger/verkehr_strasse/verkehrssicherheit/01_Aktionsplan_Verkehrssicherheit/03_Oeffentlichkeitsarbeit/08_10_2020---Motivserie-zur-Verkehrssicherheit.html)
aufgehängt worden, um zum Beispiel auf die Änderungen der neuen
Straßenverkehrsordnung hinzuweisen.
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![Bild:
Audimaxkreuzung](https://speicher.adfc-ac.de/newsletter/2021-01/audimax.jpg)
Uni.Urban.Mobil. fordert Umgestaltung der Audimaxkreuzung
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Die Kreuzung vor dem Audimax liegt im Herzen des Campus Mitte und wird
jeden Tag von sehr vielen Studierenden und Hochschulangehörigen gequert.
Dieser repräsentativen und zentralen Lage wird der Raum leider aktuell
nicht gerecht, denn man sieht heute hauptsächlich eines: Kfz-Verkehr.
Städtebauliche oder Aufenthaltsqualität sucht man heute vergebens und
auch die Verkehrsanlagen für Radfahrende und Zufußgehende lassen zu
wünschen übrig.
Das möchte Uni.Urban.Mobil. ändern. Dafür stehen sie im Kontakt mit
einigen Lehrstühlen der RWTH, die ebenfalls an einer stadtverträglichen
Umgestaltung des Platzes Interesse haben. Diese befassen sich mit
Stadtentwicklung und Verkehrswissenschaften und wollen das Thema in der
Lehre im kommenden Sommersemester aufgreifen. So werden studentische
Entwürfe aus unterschiedlichen Fachrichtungen entstehen. Ziel ist es,
dass der Prozess so interdisziplinär wie möglich ist, um die Expertise
der RWTH optimal auszunutzen. Weitere Informationen zu dem Projekt
findet ihr [hier](https://www.uum-ac.de/audimax).
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![Bild: Kombinierter Rad- und Fußweg mit
Benutzungspflicht](https://speicher.adfc-ac.de/newsletter/2021-01/60_benutzungspflichte_radwege.jpg)
Wann muss ein Radweg benutzt werden?
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Im Rahmen unserer neuen Serie zu Verkehrsregeln für Radfahrende kümmern
wir uns auch dieses Mal darum, ob man auf einem Radweg fahren muss, darf
oder auch nicht.
Letztes Mal hatten wir uns einen reinen benutzungspflichtigen Radweg
(das blaue Schild mit dem Fahrradsymbol) angeschaut. Es gibt noch zwei
weitere Schilder, die eine Benutzungspflicht anordnen, und zwar der
getrennter Rad- und Gehweg und der gemeinsame Rad- und Gehweg. Ein
getrennter Rad- und Gehweg (Verkehrszeichen 241, blaues Schild mit
Fahrradpiktogramm links, Fußgängerpiktogramm rechts, mit einem
vertikalen Strich dazwischen) sind zwei getrennte Streifen: Radfahrende
dürfen nur links fahren und nicht auf den rechten Streifen ausweichen,
auch nicht zum Überholen. Manchmal, meistens linksseitig, sieht man auch
die umgedrehte Variante mit Gehweg links und Radweg rechts. Bei einem
gemeinsamen Rad- und Gehweg (Verkehrszeichen 240, blaues Schild mit
Fußgängerpiktogramm oben, Fahrradpiktogramm unten, mit einem
horizontalen Strich dazwischen) dürfen Radfahrende und Fußgänger die
gesamte Breite nutzen. Dabei müssen beide Rücksicht aufeinander nehmen,
ggf. muss die Geschwindigkeit an den Fußverkehr angepasst werden.
![Fahrrad- und Fußgängerpiktogramm auf der
Fahrbahn](https://speicher.adfc-ac.de/newsletter/2021-01/60_sonstiger.jpg)
Es gibt jedoch noch zwei weitere Arten von Streifen, die für Radfahrende
eine Rolle spielen. Der Erste ist der sogenannte „Radweg ohne
Benutzungspflicht“. Dies ist ein Streifen, der als Radweg erkennbar ist,
zum Beispiel indem ein Fahrradpiktogramm auf dem Boden gemalt ist (mehr
hierzu:
[1](https://www.adfc-diepholz.de/radwege-ohne-benutzungspflicht/),
[2](http://bernd.sluka.de/Radfahren/Geh_und_Radweg.html) ). Wichtig:
hier gibt es kein blaues Schild mit Fahrradpiktogramm. Dies bedeutet,
dass Radfahrende selber entscheiden dürfen, ob sie auf der normalen
Fahrbahn oder auf diesem Streifen daneben fahren. Beides ist erlaubt,
auf beiden Streifen dürfen, wenn keine ausdrückliche
Geschwindigkeitsbeschränkung ausgeschildet ist, Radfahrende mit
beliebiger Geschwindigkeit fahren, bzw. angepasster Geschwindigkeit, mit
der niemand gefährdet wird. (Quelle Foto:
http://bernd.sluka.de/pictures/101\_4641.jpg)
Ein weiterer Streifen, der bei Städten sehr populär ist, wenn sie die
Benutzungspflicht aufheben, ist das Aufstellen eines Schildes Gehweg
(Verkehrszeichen 239, blaues Schild mit Fußgängerpiktogramm), kombiniert
mit einem Zusatzschild „Radfahrer frei“. Dies ist leider etwas
verwirrend: Radfahrende dürfen zwar frei entscheiden, ob sie auf der
Straße fahren oder auf dem Streifen daneben, jedoch muss man sich dort
dem Fußverkehr unterordnen. Dies bedeutet, dass Fußgänger hier Vorfahrt
haben UND dass Radfahrende hier nur Schritttempo fahren dürfen!
![Bild: Gehweg, hier Am Kellersberg in
Alsdorf](https://speicher.adfc-ac.de/newsletter/2021-01/60_Fussweg.jpg)
Ein Punkt ist noch ganz besonders wichtig: Außer in den genannten Fällen
darf ein Gehweg oder Bürgersteig, egal ob er ausgeschildert ist oder
nicht, **nicht** von Radfahrenden benutzt werden! Und wie erkennt man
einen Gehweg, der nicht ausgeschildert ist? Wenn sich rechts neben der
Straße **ein** Streifen befindet, egal ob asphaltiert oder gepflastert,
und es ist nicht erkennbar, dass Radfahrende hier fahren dürfen (etwa
durch ein Fahrradpiktogramm auf dem Boden), dann ist der Streifen ein
Gehweg, wie z. B. der auf dem Bild neben diesem Absatz. Auf Gehwegen
dürfen Radfahrende nicht fahren, nur schieben. Je nach Gefährdung drohen
Radfahrenden deutliche
[Bußgelder](https://www.adfc.de/artikel/bussgeldkatalog-fuer-radfahrende),
wenn ein Gehweg oder Bürgersteig ohne Freigabe für den Radverkehr
befahren wird.
Die folgende Tabelle stellt die Regeln für die verschiedenen
Beschilderungen nochmal übersichtlicher dar:
<table>
<thead>
<tr class="header">
<th align="left"></th>
<th align="left"><span class="full-size"><img src="https://speicher.adfc-ac.de/newsletter/2021-01/60_Zeichen_237.png" alt="Bild: Benutzungspflichtiger Radweg" /></span></th>
<th align="left"><span class="full-size"><img src="https://speicher.adfc-ac.de/newsletter/2021-01/60_Zeichen_241.png" alt="Bild: Getrennter Rad- und Gehweg mit Benutzungspflicht" /></span></th>
<th align="left"><span class="full-size"><img src="https://speicher.adfc-ac.de/newsletter/2021-01/60_Zeichen_240.png" alt="Bild: Gemeinsamer Rad- und Gehweg mit Benutzungspflicht" /></span></th>
<th align="left">Radweg ohne Benutzungspflicht</th>
<th align="left"><span class="full-size"><img src="https://speicher.adfc-ac.de/newsletter/2021-01/60_Zeichen_239.png" alt="Bild: Gehweg" /></span></th>
<th align="left">Gehweg, Bürgersteig</th>
<th align="left"><span class="full-size"><img src="https://speicher.adfc-ac.de/newsletter/2021-01/60_Zeichen_239_Radfahrer_fre…" alt="Bild: Gehweg, Radfahrer frei" /></span></th>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr class="odd">
<td align="left">Verkehrszeichen</td>
<td align="left">237</td>
<td align="left">241</td>
<td align="left">240</td>
<td align="left">-</td>
<td align="left">239</td>
<td align="left">-</td>
<td align="left">239, 1022-10</td>
</tr>
<tr class="even">
<td align="left">Radfahrende dürfen hier fahren</td>
<td align="left">Ja</td>
<td align="left">Ja, links</td>
<td align="left">Ja</td>
<td align="left">Ja</td>
<td align="left">Nein</td>
<td align="left">Nein</td>
<td align="left">Ja</td>
</tr>
<tr class="odd">
<td align="left">Radfahrende müssen hier fahren</td>
<td align="left">Ja</td>
<td align="left">Ja, links</td>
<td align="left">Ja</td>
<td align="left">Nein</td>
<td align="left">Nein</td>
<td align="left">Nein</td>
<td align="left">Nein</td>
</tr>
<tr class="even">
<td align="left">Radfahrende dürfen die Fahrbahn benutzen</td>
<td align="left">Nein</td>
<td align="left">Nein</td>
<td align="left">Nein</td>
<td align="left">Ja</td>
<td align="left">Ja</td>
<td align="left">Ja</td>
<td align="left">Ja</td>
</tr>
<tr class="odd">
<td align="left">Fußgänger dürfen hier gehen</td>
<td align="left">Nein</td>
<td align="left">Ja, rechts</td>
<td align="left">Ja</td>
<td align="left">Nein</td>
<td align="left">Ja</td>
<td align="left">Ja</td>
<td align="left">Ja</td>
</tr>
<tr class="even">
<td align="left">Erlaubte Geschwindigkeit</td>
<td align="left">Beliebig</td>
<td align="left">Beliebig</td>
<td align="left">Angepasst</td>
<td align="left">Beliebig</td>
<td align="left">-</td>
<td align="left">-</td>
<td align="left">Schritttempo</td>
</tr>
</tbody>
</table>
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Weitere Fahrradstraßen in Aachen (fast) fertig
==============================================
Wie bereits im letzten Newsletter erwähnt, ist die Lothringerstraße nun
zwischen Wilhelm- und Harscampstraße eine Fahrradstraße. Die
Lothringerstraße ist eine der meistbefahrenen Strecken in Aachen und
Teil der Rad-Vorrang-Routen nach Brand und Eilendorf. Ganz fertig ist
sie aber noch nicht: Die Ampel an der Wilhelmstraße ist wegen des
früheren Linksverkehrs in der Lothringerstraße noch ungewöhnlich
angeordnet. An der Einmündung Richardstraße steht noch ein Schild, das
vor Rechts-vor-Links warnt, was aber dort gar nicht mehr gilt, denn die
Richardstraße mündet jetzt über einen abgesenkten Bordstein ein.
Schließlich soll die Fahrbahn, wenn der Winter vorbei ist, noch rot
eingefärbt werden.
Ebenso ist die Geschwister-Scholl-Straße nun zur Fahrradstraße geworden;
die alte Hochbordanlage, wo man nicht so ganz klar war, ob das ein
Radweg sein sollte, ist jetzt klar als Gehweg erkennbar. Auch hier muss
die Fahrbahn noch rot eingefärbt werden.
Der zweite Teil der Lothringerstraße, nämlich zwischen Wilhelmstraße und
Oppenhoffallee, steht übrigens auch bald an. Auch dort soll eine
Fahrradstraße entstehen; ob das trotz des starken Kfz-Verkehrs gut
funktioniert, bleibt abzuwarten.
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![Bild: Ein selbstgemachtes
Baustellen-Schild](https://speicher.adfc-ac.de/newsletter/00/schild_baustelle_fahrrad.png)
Aktuelle Baustelleninformationen
================================
Die **Eckenerstraße** wird am **25. 1.** auf Höhe der Hausnummern 27–37
wegen Kranarbeiten voll gesperrt.
**Vom 25. 1. bis 12. 2.** wird vor der **Lütticher Straße 36** ein
Fußgängerüberweg hergestellt und das Pflaster erneuert, weshalb dort ein
Notgehgweg eingerichtet werden wird; zwei Fahrspuren sollen erhalten
bleiben.
Vor der **Trierer Straße 14** wird am **26. 1.** die Busspur inklusive
Haltestelle gesperrt.
Eine halbseitige Straßensperrung ist am **27. 1.** in der
**Erkwiesenstraße** vor Hausnummer 6 vorgesehen.
Ein Fahrstreifen der **Adenaueralle** zwischen Alt- und Trierer Straße
(in Richtung Trierer Straße) wird am **28. 1.** gesperrt.
Der rechte Fahrstreifen des **Adalbertsteinweg**es wird am **28. 1.** an
der Ecke Bismarckstraße gesperrt. Vor Hausnummer 236, es handelt sich
vermutlich um die Fahrbahn in stadtauswärtiger Richtung.
**Vom 1.•2. bis 29. 10.2021** finden in Brand im Bereich **Am Hoerfeld,
Donatusstraße, Dr.-Josef-Lamby-Straße, Ellerhofweg** Netzbaumaßnahmen
statt. es wird abschnittsweise zu Vollsperrungen kommen.
Die **Weißwasserstraße** wird am **17. 2.** vor Hausnummer 16 voll
gesperrt.
[Offizielles Baustelleninformationssystem der Stadt
Aachen](https://bsis.aachen.de/)
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Termine
=======
- Montag, 25. 1. 2021, 20–22 Uhr
**Arbeitskreis Radverkehrsplanung**
Videokonferenz, Teilnahmelink auf Anfrage per E-Mail an
<info(a)adfc-ac.de>
- Montag, 1. 2. 2021, 19–21 Uhr
**Vorstandssitzung**
Videokonferenz, Interessierte sind gerne willkommen, Teilnahmelink
auf Anfrage per E-Mail an <info(a)adfc-ac.de>
- Donnerstag, 4. 2. 2021, 19–21 Uhr
**Treffen ADFC Aachen Nordkreis**
Offene Videokonferenz, Interessierte sind gerne willkommen,
[Teilnahmelink](https://meet.adfc-intern.de/ADFCACNordkreis)
- Montag, 8. 2. 2021, 19–21 Uhr
**Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit**
Videokonferenz, Teilnahmelink auf Anfrage per E-Mail an
<info(a)adfc-ac.de>
- Mittwoch, 17. 2. 2021, 18–20 Uhr
**Radentscheid-Aktiventreffen**
Videokonferenz, Teilnahmelink auf Anfrage per E-Mail an
<post(a)radentscheid-aachen.de>
- Montag, 22. 2. 2021, 20–22 Uhr
**Arbeitskreis Radverkehrsplanung**
Videokonferenz, Teilnahmelink auf Anfrage per E-Mail an
<info(a)adfc-ac.de>
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