Bild: Beschreibung

Hallo liebe Fahrradfans!

Wir wünschen allerseits ein frohes neues Jahr! Außerdem haben wir große Neuigkeiten: Wir gründen eine Ortsgruppe Nordkreis und laden alle Interessierten herzlich zur Gründungsverastaltung ein. Darüber hinaus thematisieren wir in diesem Monat den Planungsstand zum Umbau der Lintertstraße, Plakatkampagne der Stadt Aachen zur Verkehrssicherheit, eine Anregung zur Umgestaltung der Audimaxkreuzung und eine neue Fahradstraße. In unserer Reihe zu Verkehrsregeln für Radfahrende geht es diesmal um verschiedene Arten von Radinfrastruktur und um die Frage, auf welchen Benutzungspflicht herrscht. Wie immer informieren wir euch auch über die aktuellen Baustellen und Termine.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!

Zur weiteren Lektüre empfehlen wir die Newsletter des ADFC Landesverbands NRW und von ProRad Düren.

Schau mal vorbei auf unserer Facebookseite auf Instagram und unserer Website.

Falls Du Vorschläge für weitere Termine oder Feedback hast, wende Dich per E-Mail an unseren Arbeitskreis Öffentlichkeitsarbeit: akoea@lists.adfc-ac.de.

Mit fahrradfreundlichen Grüßen
Das Newsletter-Team


Bild: Energeticon in Alsdorf

ADFC im Aachener Nordkreis

Der ADFC Aachen ist in den letzten Jahren in fast allen Städten in der nördlichen Städteregion aktiv: Alsdorf, Herzogenrath und Würselen. Hier gibt es Kontakte zu den Städten und wir versuchen, die Infrastruktur für den Radverkehr zu verbessern. Lediglich Baesweiler fehlt in der Liste.

Um die Arbeit in den vier Städten auszuweiten und zu verbessern, möchten wir mehr Mitglieder einladen hier mitzuarbeiten – vielleicht sogar mit dem Ziel, eine ADFC-Ortgruppe Aachen-Nordkreis zu gründen. Daher wollen wir über mögliche Verbesserungen für den Radverkehr in und zwischen den Städten im Nordkreis sprechen. Auch Nichtmitglieder sind natürlich herzlich willkommen und dürfen gerne teilnehmen.

Die Runde findet am 4. Februar ab 19.00 Uhr digital statt. Dazu können Sie sich unter folgender Adresse einwählen: https://meet.adfc-intern.de/ADFCACNordkreis

Sollten Sie noch Fragen haben, so kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an nordkreis@adfc-ac.de.


Umbau der Lintertstraße

Aktuell wird in Aachen über einen Umbau der Lintertstraße zwischen Schönforststraße und Adenauerallee diskutiert. Dieses Stück ist als Teil der Rad-Vorrang-Route Brand wichtig für den Radverkehr, gleichzeitig weist es ein starkes Gefälle in Richtung Innenstadt auf. In der Verwaltungsvorlage werden drei Varianten vorgestellt: Variante 1 mit einen Zweirichtungsradweg auf der Südseite, Variante 4 mit einem auf der Nordseite und Variante 5 mit einem Zweirichtungsradweg zwischen Schönforststraße und Auf dem Plue und einer Führung durch Nebenstraßen bis zur Adenauerallee. Die Projektwerkstatt »Fahrradfreundliches Brand« hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht, der wir uns anschließen.

Am 21. Januar war der Umbau auch Thema im Mobilitätsausschuss. Dort wurde beschlossen, dass man mit Variante 4 und einer Fahrradstraßenlösung auf der Lintertstraße in die Bürgerbeteiligung gehen möchte.


Bild: Plakate zur Fahrradaktion im Univiertel

Werbekampagne der Stadt Aachen für den Radverkehr

Die Stadt Aachen hat im gesamten Stadtgebiet eine Werbekampagne mit dem Ziel gestartet, die Verkehrssicherheit für den Radverkehr zu verbessern. Informationen hierzu sind zu finden unter der Adresse aachen.de/achtsam-unterwegs. Die Kampagne ist Teil des Aktionsplans Verkehrssicherheit. Hierzu sind überall in der Stadt Plakate aufgehängt worden, um zum Beispiel auf die Änderungen der neuen Straßenverkehrsordnung hinzuweisen.


Bild: Audimaxkreuzung

Uni.Urban.Mobil. fordert Umgestaltung der Audimaxkreuzung

Die Kreuzung vor dem Audimax liegt im Herzen des Campus Mitte und wird jeden Tag von sehr vielen Studierenden und Hochschulangehörigen gequert. Dieser repräsentativen und zentralen Lage wird der Raum leider aktuell nicht gerecht, denn man sieht heute hauptsächlich eines: Kfz-Verkehr. Städtebauliche oder Aufenthaltsqualität sucht man heute vergebens und auch die Verkehrsanlagen für Radfahrende und Zufußgehende lassen zu wünschen übrig.

Das möchte Uni.Urban.Mobil. ändern. Dafür stehen sie im Kontakt mit einigen Lehrstühlen der RWTH, die ebenfalls an einer stadtverträglichen Umgestaltung des Platzes Interesse haben. Diese befassen sich mit Stadtentwicklung und Verkehrswissenschaften und wollen das Thema in der Lehre im kommenden Sommersemester aufgreifen. So werden studentische Entwürfe aus unterschiedlichen Fachrichtungen entstehen. Ziel ist es, dass der Prozess so interdisziplinär wie möglich ist, um die Expertise der RWTH optimal auszunutzen. Weitere Informationen zu dem Projekt findet ihr hier.

Bild: Kombinierter Rad- und Fußweg mit Benutzungspflicht

Wann muss ein Radweg benutzt werden?

Im Rahmen unserer neuen Serie zu Verkehrsregeln für Radfahrende kümmern wir uns auch dieses Mal darum, ob man auf einem Radweg fahren muss, darf oder auch nicht.

Letztes Mal hatten wir uns einen reinen benutzungspflichtigen Radweg (das blaue Schild mit dem Fahrradsymbol) angeschaut. Es gibt noch zwei weitere Schilder, die eine Benutzungspflicht anordnen, und zwar der getrennter Rad- und Gehweg und der gemeinsame Rad- und Gehweg. Ein getrennter Rad- und Gehweg (Verkehrszeichen 241, blaues Schild mit Fahrradpiktogramm links, Fußgängerpiktogramm rechts, mit einem vertikalen Strich dazwischen) sind zwei getrennte Streifen: Radfahrende dürfen nur links fahren und nicht auf den rechten Streifen ausweichen, auch nicht zum Überholen. Manchmal, meistens linksseitig, sieht man auch die umgedrehte Variante mit Gehweg links und Radweg rechts. Bei einem gemeinsamen Rad- und Gehweg (Verkehrszeichen 240, blaues Schild mit Fußgängerpiktogramm oben, Fahrradpiktogramm unten, mit einem horizontalen Strich dazwischen) dürfen Radfahrende und Fußgänger die gesamte Breite nutzen. Dabei müssen beide Rücksicht aufeinander nehmen, ggf. muss die Geschwindigkeit an den Fußverkehr angepasst werden.

Fahrrad- und Fußgängerpiktogramm auf der Fahrbahn Es gibt jedoch noch zwei weitere Arten von Streifen, die für Radfahrende eine Rolle spielen. Der Erste ist der sogenannte „Radweg ohne Benutzungspflicht“. Dies ist ein Streifen, der als Radweg erkennbar ist, zum Beispiel indem ein Fahrradpiktogramm auf dem Boden gemalt ist (mehr hierzu: 1, 2 ). Wichtig: hier gibt es kein blaues Schild mit Fahrradpiktogramm. Dies bedeutet, dass Radfahrende selber entscheiden dürfen, ob sie auf der normalen Fahrbahn oder auf diesem Streifen daneben fahren. Beides ist erlaubt, auf beiden Streifen dürfen, wenn keine ausdrückliche Geschwindigkeitsbeschränkung ausgeschildet ist, Radfahrende mit beliebiger Geschwindigkeit fahren, bzw. angepasster Geschwindigkeit, mit der niemand gefährdet wird. (Quelle Foto: http://bernd.sluka.de/pictures/101_4641.jpg)

Ein weiterer Streifen, der bei Städten sehr populär ist, wenn sie die Benutzungspflicht aufheben, ist das Aufstellen eines Schildes Gehweg (Verkehrszeichen 239, blaues Schild mit Fußgängerpiktogramm), kombiniert mit einem Zusatzschild „Radfahrer frei“. Dies ist leider etwas verwirrend: Radfahrende dürfen zwar frei entscheiden, ob sie auf der Straße fahren oder auf dem Streifen daneben, jedoch muss man sich dort dem Fußverkehr unterordnen. Dies bedeutet, dass Fußgänger hier Vorfahrt haben UND dass Radfahrende hier nur Schritttempo fahren dürfen!

Bild: Gehweg, hier Am Kellersberg in Alsdorf Ein Punkt ist noch ganz besonders wichtig: Außer in den genannten Fällen darf ein Gehweg oder Bürgersteig, egal ob er ausgeschildert ist oder nicht, nicht von Radfahrenden benutzt werden! Und wie erkennt man einen Gehweg, der nicht ausgeschildert ist? Wenn sich rechts neben der Straße ein Streifen befindet, egal ob asphaltiert oder gepflastert, und es ist nicht erkennbar, dass Radfahrende hier fahren dürfen (etwa durch ein Fahrradpiktogramm auf dem Boden), dann ist der Streifen ein Gehweg, wie z. B. der auf dem Bild neben diesem Absatz. Auf Gehwegen dürfen Radfahrende nicht fahren, nur schieben. Je nach Gefährdung drohen Radfahrenden deutliche Bußgelder, wenn ein Gehweg oder Bürgersteig ohne Freigabe für den Radverkehr befahren wird.

Die folgende Tabelle stellt die Regeln für die verschiedenen Beschilderungen nochmal übersichtlicher dar:

Bild: Benutzungspflichtiger Radweg Bild: Getrennter Rad- und Gehweg mit Benutzungspflicht Bild: Gemeinsamer Rad- und Gehweg mit Benutzungspflicht Radweg ohne Benutzungspflicht Bild: Gehweg Gehweg, Bürgersteig Bild: Gehweg, Radfahrer frei
Verkehrszeichen 237 241 240 - 239 - 239, 1022-10
Radfahrende dürfen hier fahren Ja Ja, links Ja Ja Nein Nein Ja
Radfahrende müssen hier fahren Ja Ja, links Ja Nein Nein Nein Nein
Radfahrende dürfen die Fahrbahn benutzen Nein Nein Nein Ja Ja Ja Ja
Fußgänger dürfen hier gehen Nein Ja, rechts Ja Nein Ja Ja Ja
Erlaubte Geschwindigkeit Beliebig Beliebig Angepasst Beliebig - - Schritttempo

Weitere Fahrradstraßen in Aachen (fast) fertig

Wie bereits im letzten Newsletter erwähnt, ist die Lothringerstraße nun zwischen Wilhelm- und Harscampstraße eine Fahrradstraße. Die Lothringerstraße ist eine der meistbefahrenen Strecken in Aachen und Teil der Rad-Vorrang-Routen nach Brand und Eilendorf. Ganz fertig ist sie aber noch nicht: Die Ampel an der Wilhelmstraße ist wegen des früheren Linksverkehrs in der Lothringerstraße noch ungewöhnlich angeordnet. An der Einmündung Richardstraße steht noch ein Schild, das vor Rechts-vor-Links warnt, was aber dort gar nicht mehr gilt, denn die Richardstraße mündet jetzt über einen abgesenkten Bordstein ein. Schließlich soll die Fahrbahn, wenn der Winter vorbei ist, noch rot eingefärbt werden.

Ebenso ist die Geschwister-Scholl-Straße nun zur Fahrradstraße geworden; die alte Hochbordanlage, wo man nicht so ganz klar war, ob das ein Radweg sein sollte, ist jetzt klar als Gehweg erkennbar. Auch hier muss die Fahrbahn noch rot eingefärbt werden.

Der zweite Teil der Lothringerstraße, nämlich zwischen Wilhelmstraße und Oppenhoffallee, steht übrigens auch bald an. Auch dort soll eine Fahrradstraße entstehen; ob das trotz des starken Kfz-Verkehrs gut funktioniert, bleibt abzuwarten.


Bild: Ein selbstgemachtes Baustellen-Schild

Aktuelle Baustelleninformationen

Die Eckenerstraße wird am 25. 1. auf Höhe der Hausnummern 27–37 wegen Kranarbeiten voll gesperrt.

Vom 25. 1. bis 12. 2. wird vor der Lütticher Straße 36 ein Fußgängerüberweg hergestellt und das Pflaster erneuert, weshalb dort ein Notgehgweg eingerichtet werden wird; zwei Fahrspuren sollen erhalten bleiben.

Vor der Trierer Straße 14 wird am 26. 1. die Busspur inklusive Haltestelle gesperrt.

Eine halbseitige Straßensperrung ist am 27. 1. in der Erkwiesenstraße vor Hausnummer 6 vorgesehen.

Ein Fahrstreifen der Adenaueralle zwischen Alt- und Trierer Straße (in Richtung Trierer Straße) wird am 28. 1. gesperrt.

Der rechte Fahrstreifen des Adalbertsteinweges wird am 28. 1. an der Ecke Bismarckstraße gesperrt. Vor Hausnummer 236, es handelt sich vermutlich um die Fahrbahn in stadtauswärtiger Richtung.

Vom 1.•2. bis 29. 10.2021 finden in Brand im Bereich Am Hoerfeld, Donatusstraße, Dr.-Josef-Lamby-Straße, Ellerhofweg Netzbaumaßnahmen statt. es wird abschnittsweise zu Vollsperrungen kommen.

Die Weißwasserstraße wird am 17. 2. vor Hausnummer 16 voll gesperrt.

Offizielles Baustelleninformationssystem der Stadt Aachen


Termine


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